Schülerbeförderungssatzung modernisiert

Eigentlich ist es ja ganz einfach, die Beförderung der Schüler zur Schule übernimmt der Landkreis und das kostenlos. Die Details dazu regelt die Schülerbeförderungssatzung doch da wird es dann schnell komplizierter. Braucht es einen Schulbus oder ist die Schule nahe genug am Wohnort, welche Entfernung kann dabei einen Grundschüler zugemutet werden und wie sieht es mit der Sicherheit auf diesen Fußweg aus. Und was ist mit den Transport wenn der Schüler so gemobbt wird, dass er die Schule wechseln muss?

Die Antworten der alten Satzung: Den Grundschüler sind 2 km Fußmarsch zuzutrauen, ist es weiter darf er den Bus nehmen, es muss Gehwege entlang des Schulwegs geben, wechselt er wegen Mobbing die Schule verliert er seinen Beförderungsanspruch und zahlt den Bus selbst.

Die 2 km zu Fuß können ganz schon weit sein besonders wenn es dabei stürmt und regnet. Noch kritischer wird das Ganze, wenn der Schüler nicht gut zu Fuß ist. Bei einer Gehbehinderung kennt die alte Satzung keine Ausnahmen.

Leben die Eltern des Schülers getrennt und teilen sich das Sorgerecht so hat der Schüler nach der alten Satzung nur ein Anrecht auf Beförderung von einen der Haushalte, für den anderen Haushalt muss eine Monatskarte für den Bus gekauft werden. Warum eigentlich ?

Höchste Zeit also, diese Satzung im zuständigen Ausschuss für Bildung und Kultur gründlich zu diskutieren und neu zu gestalten. In drei Sitzungen wurden dabei folgende Verbesserungen eingearbeitet:

– Wechselt ein Schüler auf anraten eines Schulsozialarbeiters wegen Mobbing die Schule, so übernimmt der Landkreis auch weiterhin die Beförderung

– Leben die Eltern des Schüler getrennt, so hat er von beiden Haushalten einen kostenlosen Beförderungsanspruch

– Schüler mit Gehbehinderung können auch bei kürzeren Schulwegen den Bus nehmen

– Wechselt ein Schüler an einem Fachgymnasium (Sport/Musik) in den normalen Bereich so verliert er dadurch nicht mehr seinen Anspruch auf Beförderung

Dazu Dr. Bernhard Schubach (stellv. Fraktionsvorsitzender) „Es war ein langer Weg im Ausschuss einen Kompromiss mit alle Fraktionen zu erreichen. Das Ergebnis stellt aber auf jeden Fall eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Situation dar. Ich hätte mir durchaus auch noch mehr vorstellen können was z.B. die Möglichkeiten einer freien Schulwahl oder die Verringerung der zumutbaren Entfernungen angeht. Noch besser wäre es den ÖPNV generell fahrscheinlos zu gestalten, dann wären die ganzen bürokratischen Regeln im Umfeld der Schülerbeförderung nicht erforderlich.“

Martin Kliewe (Sachkundiger Einwohner im Bau Ausschuss) begrüßt die Änderungen:“Besonders freut mich, dass endlich Schüler mit getrennten Haushalten nicht mehr benachteiligt werden. Die alte Satzung ging hier komplett an der Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft vorbei“.

Die Satzung wurde am 3. August 2020 einstimmig im Ausschuss für Bildung und Kultur beschlossen. Leider war die Verwaltung des Landkreises trotz Nachfrage nicht bereit die Satzung in den Kreistag einzubringen, was für ein Inkrafttreten jedoch erforderlich ist. Die Fraktion FDP/PIRATEN hat deshalb die Satzung in einen eigenen Antrag in die Kreistagssitzung 18.2.2021 eingebracht. Die Fraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90 die Grünen“ sind diesen Antrag beigetreten. Die Satzung wurde vom Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen und wird zum 1.1.2022 in Kraft treten.

Der stellvertretend Landrat Ingo Funk rechnet mit Mehrkosten in Höhe von etwa 100.000 Euro und äußert sich in der Schweriner Volkszeitung: „Dieses Geld ist gut angelegt“.

 

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