Antrag der Fraktion FDP/PIRATEN sorgt für Klarheit für Obstpflücker an Straßenbäumen des Kreises

Es ist üblich, dass Bürger die Obstbäumen an den Kreisstraßen ernten. Das ist auch sinnvoll, den das Obst würde sonst mangels der Fähigkeit der Kreisverwaltung selbst zu ernten, umkommen.

Durch eine Antwort der Verwaltung auf Fragen der Presse stand aber ein Verbot im Raum. Der Antrag zielte darauf ab hier Klarheit zu schaffen und eine Ernte weiter zu ermöglichen.

Die Landrätin Kerstin Weiss bezog drauf hin noch in der Kreistagssitzung vom 15.10.2020 Stellung “Es gibt kein Verbot für die Obstbäume, die dem Kreis gehören, aber auch keine Erlaubnis, sondern eine Duldung und für die Sicherheit am Straßenrand sorgt bitte jeder selbst”. Begründet würde die Duldung damit, dass im Fall einer expliziten Erlaubnis ggf. Schadenersatzansprüche entstehen könnten, wenn es bei der Ernte zu einen Unfall kommt (Verkehrssicherungspflicht). Praktisch bedeutet die Duldung, dass die Bürger das Obst ernten können ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Selbstgepflükte Äpfel sind immer noch die leckersten

Da das Verbot damit aus der Welt ist wurde der Antrag noch in der Kreistagssitzung dahingehend modifiziert, dass die Verwaltung informiert wo sich die Obstbäume des Kreises befinden. Immerhin ist nicht immer offensichtlich welchen Eigentümer ein Straßenbaum hat.

Der modifizierte Antrag fand die Zustimmung der Fraktionen LUL, Bündnis 90 die Grünen, FDP-PIRATEN und von Teilen der Linken. Für eine Mehrheit hat es damit nicht gereicht, deshalb soll dieses Thema jetzt durch eine Anfrage abgeschlossen werden. Wir bleiben für Sie am Ball oder besser gesagt am Obst!

 

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