Anfragen

Anfrage zu den Obstbäumen in Kreiseigentum                                                       Anfrage als PDF

1) Wie viele Obstbäume befinden sich im Eigentum des Landkreises?
2) Wie viele Apfelbäume befinden sich Eigentum des Landkreises?
2.1. Wo befinden sich diese ?( Angabe Baumnummer, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
3) Wie viele Birnbäume befinden sich Eigentum des Landkreises?
3.1. Wo befinden sich diese ? ( Angabe Baumnummer, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
4) Wie viele Süßkirschbäume befinden sich Eigentum des Landkreises?
4.1. Wo befinden sich diese ?( Angabe Baumnummer, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
5) Wie viele Sauerkirschbäume befinden sich Eigentum des Landkreises?
5.1. Wo befinden sich diese ?( Angabe Baumnummer, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
6) Wie viele Pflaumenbäume befinden sich Eigentum des Landkreises?
6.1. Wo befinden sich diese ?( Angabe Baumnummer, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
7) Welche Obstbaumarten die nicht unter 2-6 genannt wurde befinden sich sich Eigentum des Landkreises?
7.1. Wo befinden sich diese? ( Angabe Baumnummer, Baumart, Straße, Straßenkilometer bzw. Position)
8) Befinden sich Obstbäume die keine Straßenbäume sind im Eigentum des Kreises, wenn ja wo und welche Sorten.

Die Antworten als PDF   Anlage 1 Die Liste der Obstbäume

Anfrage zu Integration an den Schulen in NWM                                                              Anfrage als PDF

Die Antworten:

1.      Wie viele Schulbegleiter (bzw. Integrationshelfer, Schulassistenten) werden aktuell durch den Landkreis finanziert?

Derzeit werden 53 Schulassistenten vom Landkreis finanziert. In zwei Fällen werden zwei Kinder von einer Schulassistenz in derselben Klasse begleitet.

2.      Wie viele Kinder werden aktuell durch Schulbegleiter unterstützt?

Momentan werden 55 Kinder in der Schule von einer Schulassistenz unterstützt. Seit Dezember 2019 liegen uns 3 Neuanträge vor.

3.      Wie viel Zeit vergeht zwischen dem Feststellen eines Bedarfs und Anspruch auf einen Schulbegleiter und der Aufnahme der Arbeit des Schulbegleiters an der Schule mit dem Schüler?

Nach Prüfung des Bedarfes – mittels einer Hospitation in der Schule durch einen Sozialpädagogen der Eingliederungshilfe – beginnt die Trägersuche. Hier werden verschiedene Träger angeschrieben und der Bedarf anonym geschildert. Bis ein Träger die Übernahme der Schulassistenz erklärt, können 1 – 2 Wochen vergehen. Wenn der Träger derzeit keinen geeigneten Mitarbeiter hat, muss diese Stelle speziell für den Schüler ausgeschrieben werden. Durchschnittlich startet die Hilfe dann 6 – 12 Wochen später. Leider ist auch hier seit dem vergangenen Jahr ein Mangel an Bewerbern festzustellen, somit verzögert sich natürlich der Einsatz der Schulassistenz.

4.      Für wie viele Schüler, die einen Anspruch auf einen Schulbegleiter haben, kann zurzeit kein Schulbegleiter gestellt werden?

Bei 16 Kindern befinden wir uns derzeit im Antragsverfahren, wobei die Tendenz stark steigend ist. Darüber hinaus konnten wir alle Bedarfe decken.

5.      Mit wie vielen Trägern (bzw. Leistungserbringern) hat der Landkreis zum Zwecke der Schulbegleitung Verträge abgeschlossen? Bitte benennen Sie alle Träger(bzw. Leistungserbringer), die mit dem Landkreis hierzu Vereinbarungen geschlossen haben.

Derzeit arbeiten wir mit 8 Trägern zusammen:

·         Barrierefreies Rostock

·         VSP Schwerin

·         Caritas Schwerin

·         ASB

·         IB-Internationaler Bund

·         GFI-Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration

·         Diakonie

·         Felicitas gGmbH

6.      Nach welchen Regelungen (z. B. Richtlinien oder Satzungen) werden die Verhandlungen über die finanzielle und qualitative Umsetzung der Schulbegleitung durch den Landkreis geführt?

Sind diese Regelungen öffentlich einsehbar?

Es gibt übergeleitete Vereinbarungen für die einzelnen Träger gem. § 75 SGB XII und § 77 SGB VIII über die Vergütung von Leistungen der Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII (SGB XII).

7.      Welche Qualifikation haben die Schulbegleiter?

Üblicherweise werden für die Schulassistenz Quereinsteiger eingestellt. Die fachliche Begleitung bleibt bei der Lehrkraft. Wenn jedoch ein sehr hoher heilpädagogischer Bedarf bei der Hospitation festgestellt wurde, wird in diesem Einzelfall eine Fachkraft eingesetzt.

8.      Auf welcher Grundlage (z. B. Richtlinien, Satzungen, Handreichungen) werden die Fachleistungsstunden durch den Landkreis berechnet? Sind diese Regelungen öffentlich einsehbar?

Die Betreuungszeit der Schüler richtet sich grundsätzlich nach dem ermittelten Bedarf durch den Sozialpädagogen des Fallmanagements. Dies ist in jedem Fall eine personenzentrierte Einzelfallentscheidung, die sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes richtet und demzufolge keiner Richtlinie unterliegen kann.

Derzeit richtet sich die Einsatzzeit aller Schüler mit Unterstützungsbedarf nach dem Stundenplan und wird in Anlehnung an die ambulanten Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII in Form einer Fachleistungsstunde berechnet. Somit steht die Schulassistenz ausnahmslos während der gesamten Schulzeit für den Schüler zur Verfügung.

9.      Wie werden gute Arbeitsbedingungen und Tariflohn in diesem Bereich gewährleistet? Wird eine Vergütung der Schulbegleiter durch die Träger (bzw. Leistungserbringer) gemäß TVÖD durch den Landkreis refinanziert?

Viele Leistungserbringer verfügen über ein eigenes Tarifwerk (AVRDW M-V), das der Landkreis vollständig berücksichtigt. Alle anderen Leistungserbringer werden gemäß dem TVÖD vergütet.